Fördermöglichkeiten

Es ist möglich die von uns angebotenen Lehrgänge von öffentlichen Kostenträgern wie z.B. der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Berufsgenossenschaft oder auch der Rentenversicherungsanstalt gefördert zu bekommen.

Die Voraussetzungen hierzu sind sehr verschieden und müssen für den Einzelfall geklärt werden.

Wir sind seit 2019 zertifizierter Bildungsträger und beraten Sie gern bei der Zusammenstellung Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen, immer in Abstimmung mit Ihrem Kostenträger.

Es ist grundsätzlich möglich alle, unten aufgeführten, Lehrgänge in Abhängigkeit vom Bildungsziel miteinander zu kombinieren.

In den Maßnahmen sind alle anfallenden Kosten einmalig enthalten. Einmalig bedeutet, dass die Prüfungsgebühren für TÜV, IHK oder Bezirksregierung erstmalig von uns erstattet werden, weil die Kosten in den Maßnahmebeträgen einkalkuliert sind. Kommt es jedoch zum Nichtbestehen einer Prüfung (wovon wir nicht ausgehen), übernehmen wir die Wiederholungsprüfungen nicht. Allerdings haben wir bisher immer auch eine, für alle Beteiligten, einvernehmliche Lösung gefunden.  

Wenn Sie sich für die Fahrlehrer- oder Berufskraftfahrerausbildung interessieren, dann ist es hilfreich, sich mit Unternehmen aus Ihrem Umfeld in Verbindung setzen, um die Facetten des Berufsfbildes zu erkunden. Denn nicht nur das Kennenlernen der Berufsanforderung ist von Bedeutung, um die richtige Wahl für eine Ausbildung zu treffen, auch die Präsenz im Betrieb kann Ihnen zu einer Einstellungszusage verhelfen. Diese ist wiederum wichtig, um eine Förderzusage zu erhalten.

 

zertifizierte Lehrgänge 
Fahrlehrerausbildung BE mit Praktikum

 

Fahrlehrerlehrgang BE mit Praktikum

Fahrlehrerlehrgang A

Fahrlehrerlehrgang CE

Fahrlehrerlehrgang DE

Fahrlehrerlehrgang CE (Vorbesitz der Klasse DE)*

Fahrlehrerlehrgang DE (Vorbesitz der Klasse CE)*

(*auch in Kombination mit den eventuell gesetzlich erforderlichen 60 Fahrstunden)

 

 

Die einzelnen Module sind in verschiedenen Varianten kombinierbar. Wir erstellen Ihnen ein für Sie zugeschnittenes Förderangebot mit Kostenaufstellung und zeitlichen Verlauf.

Kontaktieren Sie uns und löchern Sie uns mit Fragen. Wir helfen Ihnen gern weiter!

Aufstiegs-BaföG

Sollte es keinen öffentlichen Kostenträger geben, der Ihnen finanziell unter die Arme greift, dann besteht noch die Möglichkeit eine Teilförderung über das Aufstiegs-BAföG zu erhalten.

Informationen finden Sie hier unter: www.aufstiegs-bafoeg.de

Bildungsscheck oder Prämiengutschein (NRW)

In den einzelnen Bundesländern gibt es Programme für Teilförderung beruflicher Weiterbildungen. Die Voraussetzungen sind diesbezüglich sehr unterschiedlich und müssten im Vorfeld geklärt werden.

In NRW gibt es die Möglichkeit einen Bildungsscheck bzw. einer Prämiengutschein zu erhalten und bei uns einzulösen. Bitte lesen Sie hierzu mehr auf der folgenden Internetseite: www.bildungspraemie.de .

Rentenversicherung

Sie können eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten  oder wieder erreicht werden.      www.deutsche-rentenversicherung.de